Primärenergiefaktor
In der Energie-Einsparverordnung sind die Berechnungsregeln für die Primärenergiefaktoren von Fernwärmesystemen vorgegeben. Das vom AGFW (AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.) herausgegebene Arbeitsblatt FW 309-1 wurde mit wesentlichen Inhalten in die aktuelle DIN V 18599 übernommen bzw. es wird darauf verwiesen. „Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat in Ihrer Auslegung Nr. 16 die FW 309-1 als ergänzende technische Regel anerkannt. Auch die KfW verlangt bei mit Fernwärme versorgten Gebäuden die Anwendung der FW 309-1.“ (Quelle: www.agfw.de)
Was ist ein Primärenergiefaktor?
Hier wäre es gut, wenn die Beispielwerte aus dem folgenden Absatz in der Zeichnung erscheinen würden. Unklar ist, wieso hier einmal Förderung/Aufbereitung und dann noch Erzeugung/Transport erscheint.
Der Primärenergiefaktor „fp“ drückt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu gegebener Endenergie aus.
Folgendes Beispiel soll den Zusammenhang zwischen Primärenergie und Endenergie verdeutlichen:
Der Primärenergiefaktor des aktuellen deutschen Strommix beträgt 2,4.
D.h.: 2,4 kWh Primärenergie (Kohle, Gas, Uran, usw.) führen zu 1 kWhel (KWhel müsste erklärt werden) am Entnahmepunkt (z.B. Wohnhaus). 1,4 kWh sind demnach Umwandlungs- und Transportverluste.
Anders ausgedrückt: Um 1 kWh Strom an der Steckdose im Haus abnehmen zu können wurden vorher in Summe der gesamten Erzeugungskette 2,4 kWh Energie (=Primärenergie) eingesetzt.
Das Beispiel mit der Steckdose ist besser, irritiert aber etwas, weil aus der Steckdose meist Strom kommt – hier aber sonst immer von Wärme die Rede ist…
Die entsprechenden pauschalen Primärenergiefaktoren der einzelnen Energieträger (Holz, Biogas, Kohle usw.) können der DIN V 18599-1:2011-12 entnommen werden. Alternativ können Primärenergiefaktoren – z.B. für gesamte Wärmenetze – auch über ein standardisiertes Verfahren berechnet werden.
Wer braucht den Primärenergiefaktor?
Im Regelfall interessieren sich Immobilienbesitzer und Bauwillige für den Primärenergiefaktor ihres Gebäudes. Es gilt:
Endenergiebedarf x Primärenergiefaktor = Primärenergiebedarf (fp)
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens muss der Bauherr nachweisen, dass der Neubau einen bestimmten Primärenergiebedarf nicht überschreitet. Die entsprechenden verbindlichen Regelungen finden Bauherren in der Energie-Einspar-Verordnung 2014 (EnEV 2014).
Dieser Standard wird in der Größe „Jahres-Primärenergiebedarf“ ausgedrückt. Durch den Gesetzgeber wird somit ein „Zielwert“ hinsichtlich des maximalen Primärenergiebedarfs vorgegeben. Der Weg, wie dieser Wert erreicht wird, liegt im planerischen Gestaltungsspielraum. Es kann z.B. ein etwas schlechterer Gebäudedämmstandard (= höherer Endenergiebedarf) durch aufwendigere Heiztechnik (= niedrigerer Primärenergiefaktor) kompensiert werden, und umgekehrt. Maßgebend gilt als derzeitiger Standard das „Energiehaus 100“, bei dem der Jahresprimärenergiebedarf 70 kWh/m2 Gebäudenutzfläche nicht übersteigen darf.
Wollen nun Bauherren einen höheren Standard für ihr Haus, so haben sie die Möglichkeit entsprechende Darlehenskonditionen bei der KfW-Bank zu erhalten. Ein Beispiel wäre hierzu das „KfW-55-Haus“. Dies besagt, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nur bei maximal 55 % des Standardenergiebedarfs (70 kWh/m2) liegen darf. Eine gute Möglichkeit dies zu erreichen, ist ein niedriger Primärenergiefaktor. Gebäude, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, haben hier im Regelfall sehr gute Möglichkeiten.